Einige fragen sich sicher, wie es dazu kommt, dass auf einem Gaming Blog über Gerichtsurteile berichtet wird, die Lösung ist einfach. Wir sind ALLE betroffen. Denn vor allem, diejenigen die regelmäßig online zocken, spüren die Grenzen von Datenvolumen.
Hintergrund: Die Telekom hat seit Mai dieses Jahres in ihren Flatrate Verträgen fürs Internet einen Absatz eingebunden, der die Drosslung der Geschwindigkeit nach 75 Gigabyte im Monat Datenvolumen herunterregelt. Zunächst war dabei die Drosslung auf 384 kbit geplant, aufgrund von Proteststürmen der Netzgemeinde wurde dies jedoch auf 2Mbits erhöht. Nun ist die Telekom vielerorts auch als Drosselkom bekannt.
Standarduser werden jetzt sicher denken, warum es diese starken Proteste gibt, da es bei den Handyverträgen schließlich ähnlich aussieht. Das Problem an der Sache ist, dass die Telekom ihre eigenen Dienste nicht in die Berechnung mit einbezieht, wie beispielsweise T-Entertain, und somit versucht Drittanbieter von Multimedia-Angeboten auszuschalten. Es entsteht eine 2-Klassen-Netzes. Als Gamer müssten wir, wenn diese Drosslung durchkäme, bereits nach der Hälfte der Zeit mit der langsamen Geschwindigkeit rechnen.
Das sehen zum Glück nicht nur wir als ungerecht für eine Flatrate an, sondern auch das Landgericht Köln, welches heute (30.10.) zu Gunsten der Nutzer entschied. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, da Kunden den Begriff der Flatrate als uneingeschränkten Zugriff zum Internet begreifen und nicht mit einer Drosslung rechnen könnten.
Ein Telekom-Sprecher sagte „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, daher können wir davon ausgehen das die Telekom in die nächste Instanz gehen wird. Bleibt zu hoffen, dass auch das nächste Gericht genauso für den Nutzer entscheiden wird, wie es bereits das Landgericht Köln getan hat.